Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Immobilienverwaltung zwischen VELMORA Immobilienverwaltung, Fabian Störmer, Hamburg (nachfolgend „Verwalter“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Verwalter ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die kaufmännische und technische Verwaltung der im Verwaltervertrag bezeichneten Immobilie. Der konkrete Leistungsumfang – Mietverwaltung, WEG-Verwaltung oder Sondereigentumsverwaltung – ergibt sich aus dem Verwaltervertrag und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.
§ 3 Vertragsschluss
Angaben auf dieser Website, insbesondere im Preisrechner, sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Verwaltervertrags zustande.
§ 4 Leistungen des Verwalters
Der Verwalter erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Über wesentliche Vorgänge informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Maßnahmen, die über die laufende Verwaltung hinausgehen, bedürfen der vorherigen Abstimmung, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Verwalter alle für die Verwaltung erforderlichen Unterlagen, Vollmachten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und hält diese aktuell.
§ 6 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Verwaltervertrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die im Preisrechner dieser Website genannten Beträge dienen der unverbindlichen Orientierung. Ein individuelles Angebot erhalten Sie nach Prüfung des Objekts. Die Vergütung ist monatlich fällig.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Verwaltervertrag und den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 26 WEG für die WEG-Verwaltung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Haftung
Der Verwalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verwalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 9 Datenschutz
Der Verwalter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
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